CDU fordert: Landleben als kulturelles Erbe schützen
Zur Entlastung der ohnehin überlasteten Gerichte sowie zum Erhalt der bestehenden Strukturen fordert der CDU-Kreisverband, ortsübliche Emissionen des Landlebens als kulturelles Erbe zu schützen. Dies erschwert Klagen, Verbote und bürokratische Einschränkungen auf dieser Grundlage erheblich. Frankreich habe mit der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes Maßstäbe gesetzt, betont der Kreisvorsitzende Philipp Albrecht.
In Frankreich gilt Landlärm im üblichen Maße nun nicht mehr als Lärm, sondern als erhaltenswertes Kulturgut. Eine ähnliche gesetzliche Regelung ließe sich auch in Deutschland umsetzen. „Eine entsprechende Petition mit 70.000 Unterzeichnern zeigt, dass dieses Vorhaben bei der Landbevölkerung auf viel Zustimmung trifft. Nun ist die Politik gefragt, dem Beispiel der Franzosen zu folgen und den Erhalt der Dörfer und Bauerschaften durch ein solches Gesetz zu fördern“, fordert Albrecht.