CDU Kreisverband Oldenburg-Land

„Mehr Sicherheit und Gleichbehandlung Ausbildung von Sozialassistentinnen/Sozialassistenten und Erzieherinnen/Erzieher im Landkreis Oldenburg

 Die Kreistagsfraktion der CDU beantragt, dass das Thema auf der Sitzung des nächsten Fachausschusses behandelt wird.
Ziel der Beratung soll eine kreisweit einheitliche Behandlung dieses Themas in allen Kommunen des Landkreises Oldenburg sein, so Fraktionsvorsitzender Dirk Vorlauf.
 Mit der Richtlinie Qualität in Kindertagesstätten hat Niedersachsen einen richtigen Schritt in Richtung verlässlicher Kinderbetreuung getan, denn das berufliche Engagement verdient nicht nur Anerkennung sondern braucht auch gute Rahmenbedingungen. 
 
Inhalt dieser Richtlinie ist unter anderem die Schaffung eines finanziellen Anreizes für Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten in Ausbildung.
Leider fehlt es an einer Verzahnung mit anderen Regeln. 
Bei der Ausbildung zur Sozialassistentin oder Sozialassistenten handelt es sich rechtlich um eine schulische Ausbildung mit ergänzendem Pflichtpraktika. 
Vor diesem Hintergrund ist ohne Änderung der spezifischen Ausbildungsverordnung eine Eingliederung in das Berufsausbildungsgesetz nicht möglich. 
Nach der Richtlinie Qualität in Kindertagesstätten werden Personalausgaben für Beschäftigte aber nur gefördert, die einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss zur Sozialpädagogischen Assistentin   oder Sozialpädagogischen Assistenten erwerben. Die Personen müssen dabei mindestens mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Wochenstunden auf Grundlage eines Arbeitsvertrages beschäftigt werden.  Aufgrund der fehlenden Eingliederung in das Berufsbildungsgesetz ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages nicht zulässig. 
 
Die Gemeinden helfen sich ganz unterschiedlich, um mit diesem Problem umzugehen und den Bedarf nach qualifizierten Personalgewinnung zu gewährleisten. 
Ersatzweise wird ein befristeter Arbeitsvertrag über die vorgenannten 15 Stunden mit einer Projektbefristung „Umsetzung Richtlinie Qualität“ und einer integrierten auflösenden Bedingung, sofern die Fördervoraussetzungen beispielsweise bei einem Schulabbruch nicht mehr gegeben sind, geschlossen.  Diese Herangehensweisen findet aber nicht in jeder Gemeinde statt. Dadurch entsteht aber ein Wettbewerb, der aus Sicht der Gesamtversorgung des Landkreises nicht zielführend ist. Hier muss einheitliches Handel her, so Dirk Vorlauf.“