CDU Kreisverband Oldenburg-Land

Wahlkreisreform: Zersplitterung des Landkreises Oldenburg ist nicht hinnehmbar

Der CDU-Kreisverband Oldenburg-Land kritisiert die aktuell vorliegenden Vorschläge zur Wahlkreisreform für die Landtags- und Bundestagswahlen scharf. Sowohl die geplante Neuordnung der Landtagswahlkreise als auch die Vorschläge für die Bundestagswahl führen zu einer Zersplitterung des Landkreises Oldenburg auf mehrere Wahlkreise. Aus Sicht der CDU ist dies eine fatale Entwicklung für die politische Arbeit vor Ort.

„Der Landkreis Oldenburg würde damit seine politische Einheit verlieren. Das ist eine Katastrophe für die kommunalpolitische Arbeit“, erklärt der CDU-Kreisvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Bastian Ernst. Die Aufteilung auf verschiedene Wahlkreise erschwere die Zusammenarbeit zwischen Ratsmitgliedern, Bürgermeistern, dem Landrat sowie den jeweiligen Abgeordneten erheblich. Politische Abstimmungsprozesse würden deutlich aufwendiger, langwieriger und ineffizienter.

Gerade für einen Flächenlandkreis wie Oldenburg ist ein klar zugeschnittener und zusammenhängender Wahlkreis von zentraler Bedeutung. Nur so könne eine verlässliche Interessenvertretung auf Landes- und Bundesebene gewährleistet werden.

Die CDU fordert daher die Abgeordneten aus der Region ausdrücklich auf, sich entschieden für den Erhalt der Einheit des Landkreises Oldenburg in den Wahlkreisen einzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Abgeordneten der regierungstragenden Parteien auf Landesebene.

Bastian Ernst erklärt dazu: „Die Zersplitterung der Landtagswahlkreise liegt am Ende in der Verantwortung der rot-grünen Landesregierung – und damit auch beim Landtagsabgeordneten Güldner, der sich zwischen Regierungstreue und Wahlkreisverantwortung entscheiden muss. Bei den Bundestagswahlkreisen habe ich meine Einwände bereits in Berlin deutlich gemacht. Es darf kein Zerstören des Landkreises Oldenburg durch die Wahlkreiszuschnitte geben.“

Der CDU-Kreisverband Oldenburg-Land erwartet, dass die berechtigten Interessen des Landkreises im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Eine Reform der Wahlkreise darf nicht zulasten gewachsener Strukturen und einer funktionierenden kommunalpolitischen Arbeit gehen.