CDU Kreisverband Oldenburg-Land

Rechtssicherheit und Gleichbehandlung für Auszubildende Erzieher/innen und Sozialassistenten/innen

Die CDU Kreistagsfraktion beantragt, das Thema Förderung der Ausbildung von Sozialassistentinnen/Sozialassistenten und Erzieherinnen/Erzieher im zuständigen Fachausschuss des Landkreises Oldenburg zu behandeln. Ziel der Beratung soll eine kreisweit einheitliche Behandlung dieses Themas in allen Kommunen des Landkreises Oldenburg sein.
 
Begründung:
Alle Kommunen des Landkreises Oldenburg leiden an einem großen Fachkräftemangel im Bereich der Kindertagesstätten. Auf der Grundlage des „Gute- Kita Gesetzes“ hat das Land Niedersachsen die Richtlinie Qualität in Kindertagesstätten erlassen. Inhalt dieser Richtlinie ist unter anderem die Schaffung eines finanziellen Anreizes für Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten in Ausbildung.
Bei der Ausbildung zur Sozialassistentin oder Sozialassistenten handelt es sich rechtlich um eine schulische Ausbildung mit ergänzendem Pflichtpraktika. Vor diesem Hintergrund ist ohne Änderung der spezifischen Ausbildungsverordnung eine Eingliederung in das Berufsausbildungsgesetz nicht möglich. Nach der Richtlinie Qualität in Kindertagesstätten werden Personalausgaben für Beschäf- tigte gefördert, die einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss zur Sozial- pädagogischen Assistentin oder Sozialpädagogischen Assistenten erwerben. Die Personen müssen dabei mindestens mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Wochenstunden auf Grundlage eines Arbeitsvertrages beschäftigt werden.
Aufgrund der fehlenden Eingliederung in das Berufsbildungsgesetz ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages nicht zulässig. Ersatzweise wird ein befristeter Arbeitsvertrag über die vorgenannten 15 Stunden mit einer Projektbefristung „Umsetzung Richtlinie Qualität“ und einer integrierten auflösenden Bedingung, sofern die Fördervoraussetzungen beispielsweise bei einem Schulabbruch nicht mehr gegeben sind, geschlossen.
Aufgrund des bestehenden Konflikts „schulischer Ausbildung“ und „berufsbe- gleitender Ausbildung“ verbleibt ein Restrisiko beim Arbeitgeber, dass der Befristungsgrund einer entsprechenden Kündigungsschutzklage nicht standhält. Im Landkreis Oldenburg behandeln die Kommunen diesen Problemkreis unterschiedlich.
Während die Gemeinde Hude mit den Auszubildenden bereits entsprechende Verträge schließt und die Gemeinde Wardenburg ähnliches plant, machen die anderen Kommunen nach unserem Kenntnisstand von dieser Möglichkiet noch keinen Gebrauch. Dies führt nach unserer Meinung zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung zwischen den Kommunen. Im Interesse gleicher Arbeits- und Lebensbedingungen im Landkreis Oldenburg sind wir der Meinung, dass hier eine einheitliche Behandlung dieses Themas für den gesamten Landkreis angestrebt werden muss.
Die Kindertagestätten und damit auch deren Personal ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises.